Contact Us  Contact Us  Languages Deutsch  English  French  Espanol
  Home » Shop » Conditions of Use  
Conditions of Use Conditions of Use
FOR NOW ONLY IN GERMAN. CONTACT US IF YOU HAVE SOME QUESTIONS REGARDING OUR CONDITIONS

1. Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen der Fa. POGO SNOWBOARDS, Sammet und März GbR, Lindenstrasse 13, 74245 Löwenstein ("POGO") erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ("Bestellers") wird ausgeschlossen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, gleich ob mündlich, schriftlich, persönlich oder per E-Mail, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch POGO.

2. Angebote

Dieses Angebot richtet sich an private und gewerbliche Endverbraucher. Verkauf und Versand erfolgen nach Möglichkeit in alle Länder. Die angebotenen Preise sind Bruttopreise für EU-Kunden und wenn Sie als "Gast surfen". Alle übrigen Länder (Massgebend ist die Adresse in Ihrem POGO STORE Account bzw. die Versandadresse.) erhalten die Nettopreise ausgewiesen. Die Umsatzsteuer in Deutschland und in die EU-Länder wird in der Rechnung ausgewiesen. EU-Kunden ausserhalb Deutschlands können sich die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen.

POGO nimmt Angebote und Anfragen des Bestellers durch Auftragsbestätigungen an. Auftragsbestätigungen von POGO erfolgen, soweit POGO von Dritten gefertigte Waren liefert, unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. POGO behält sich vor, bei negativer Bonitätsprüfung Angebote und Anfragen nicht anzunehmen. Der Besteller hat die Möglichkeit, nach vorheriger Rücksprache mit POGO Vorauskasse zu leisten.

Sollte ein vom Besteller bestelltes Produkt wider Erwarten, trotz rechtzeitiger Disposition, aus von POGO nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, ist POGO berechtigt, anstatt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. In letzterem Fall wird POGO den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Besteller etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Angaben im elektronischen Katalog, mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragsware, sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.

Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Besteller nicht unzumutbar sind.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem von POGO gewählten Auslieferungslager ohne sonstige Nebenleistungen, sofern diese nicht gesondert angegeben werden. Bei Großen Mengen können die Frachtkosten gesondert vereinbart werden. Für Verpackung berechnet POGO einen Pauschalbetrag von 4,00 EURO.

Soweit nicht andere Regelungen mit bereits bestehenden Kunden getroffen sind, erfolgt die Lieferung ausschließlich per Vorkasse oder Bar-Nachnahme.

4. Lieferung

Lieferungen erfolgen im Versand über German Parcel ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von POGO ausdrücklich schriftlich bestätigt werden (Das Bestätigunsemail gilt nicht als verbindliche Zusage). POGO ist zu einer Lieferung vor dem angegebenen Liefertermin berechtigt. Bei Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht erst zu, wenn eine von ihm mittels eingeschriebenem Brief gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird. Als angemessen gilt regelmäßig eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen, beginnend mit dem Ablauf der verbindlichen Lieferfrist. POGO ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und Teilrechnungen zu stellen, soweit dies für den Vertragspartner wirtschaftlich zumutbar ist. Auch bei Teillieferungen wird der Preis für die gelieferten Waren mit Lieferung und Zugang der Rechnung zur Bezahlung fällig. Versandkosten fallen je Bestellung nur ein mal an, außer Sie entscheiden sich ausdrücklich zu einer Teillieferung.

Die Gefahr geht auf den Besteller mit Auslieferung der Ware an die von POGO gewählte Transportperson über. POGO wird die Ware angemessen verpacken. Verzögert sich die Auslieferung der Ware an die Transportperson aufgrund von Umständen, die POGO nicht zu vertreten hat, wird POGO die Ware absondern, auf Gefahr und Rechnung des Bestellers einlagern und diesen hierüber und von der Versandbereitschaft unterrichten. Mit Zugang dieser Mitteilung ist die Lieferpflicht von POGO erfüllt.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, die von POGO nicht zu vertreten sind, ihr die Leistung aber gleichwohl unmöglich machen oder verzögern - etwa nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, rechtmäßige Aussperrung, Personalmangel, Rohstoff- und Energiemangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. - berechtigen POGO - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Das gilt auch, wenn die Verzögerung bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintritt. POGO verpflichtet sich, seine Vorlieferanten sorgfältig auszuwählen. Im Falle der Verzögerung wird POGO Beginn und Ende der zugrunde liegenden Ereignisse dem Besteller mitteilen. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer mehr als drei Monate dauernden Behinderung kann auch POGO vom Vertrag zurücktreten, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers angemessen erscheint. Sofern eine solche Teillieferung für den Besteller unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von POGO keine Interesse mehr bietet, kann er insgesamt vom Vertrag zurücktreten.

5. Rückgaberecht

Mit Ausnahme von Sonderanfertigungen und Großmengenaufträgen räumt POGO dem Besteller ein 14-tägiges Rückgaberecht von unbenutzten Artikeln in Originalverpackung ein. Das Rückgaberecht beginnt mit der Übergabe der Ware an den Besteller.

Das Rückgaberecht wird durch Rücksendung der Ware ausgeübt. Die Rücksendekosten und die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. POGO wird den Warenwert abzüglich Versandkosten an Sie zurückerstatten.

Für ein fehlerhaftes Produkt bei Eingang (DoA => Dead-on-Arrival, d.h. defekt bei Ankunft), einem beschädigten Produkt durch Transport (dieser muss beim Empfang unverzüglich dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden), einem falsch gelieferten Produkt oder im Gewährleistungsfall, wird eine individuelle Klärung herbeigeführt. Im Garantiefall gelten im übrigen die allgemeinen Gewährleistungsregelungen der jeweiligen Hersteller der Produkte.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung zwischen POGO und dem Besteller, soweit sie zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstanden waren, Eigentum von POGO (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets für POGO. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für POGO ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Der Besteller verwahrt die Sache unentgeltlich für POGO.

Der Besteller hat POGO unverzüglich anzuzeigen, wenn die Rechte von POGO an der gelieferten Ware durch Pfändung oder sonstige Maßnahmen Dritter beeinträchtigt oder gefährdet werden sollten, und zwar unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls sowie aller sonstigen zu einem Widerspruch gegen die Pfändung erforderlichen Schriftstücke mit der Versicherung, dass oder inwieweit die gepfändeten Sachen mit den gelieferten Waren identisch sind. Außerdem hat der Besteller den Pfändungsgläubiger oder sonstige Dritte unverzüglich schriftlich von dem Eigentumsrecht von POGO in Kenntnis zu setzen.

POGO ist schon vor vollständiger Befriedigung der gesicherten Ansprüche verpflichtet, auf Verlangen die POGO zustehenden Sicherheiten an den Besteller ganz oder teilweise freizugeben, soweit der realisierbare Wert sämtlicher Sicherheiten 110% der gesicherten Ansprüche nicht nur vorübergehend überschreitet.

7. Gewährleistung

Im Falle von Mängeln der Waren ist POGO nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem endgültigen Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Besteller berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Im letzteren Fall wird POGO die Abholung der Ware veranlassen und die Kosten dafür übernehmen. Weiter gehende Ansprüche des Bestellers wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.

Offensichtliche Mängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung POGO schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind POGO unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

Der Besteller ist verpflichtet, POGO die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl von POGO entweder beim Besteller oder bei POGO. Verweigert der Besteller die Überprüfung, dann wird POGO von der Gewährleistung freigestellt.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Besteller Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder der Besteller oder hierzu nicht berechtigte Dritten in die Waren eingegriffen oder hieran Änderungen vorgenommen haben oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen der Ware entsprechen.

Im Falle der Nachbesserung erwirbt POGO mit dem Austausch Eigentum an den ersetzten Komponenten. Bei Ersatzlieferung wird POGO mit Eingang des Austauschteils beim Besteller Eigentümer der auszutauschenden Teile.

8. Haftung

POGO haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Erfolgt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch POGO nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung auf einen solchen typischen Schaden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, der für POGO zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar war.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangene Gewinne ist ausgeschlossen, soweit die Verletzung der wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung, einschließlich derjenigen aus Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung. Sie gelten nicht, soweit die Haftung sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt oder es sich um eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften handelt.

9. Rechte Dritter

POGO wird den Besteller von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Besteller POGO unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung solcher Ansprüche benachrichtigt und POGO alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht. Weiter gehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen von POGO ist Löwenstein i. Baden-Württemberg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und POGO unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten sowie Wechsel- und Scheckklagen ist der Sitz von POGO. Dies gilt nicht für das gerichtliche Mahnverfahren.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Besteller und POGO und/oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Continue
Shopping Cart more
0 items
Specials more
GRAVITY slide gloves/ replacement pads/ with finger/ one size
GRAVITY slide gloves/ replacement pads/ with finger/ one size
24.49EUR
19.59EUR
Reviews more
ABEC11 Polkadots/ 62mm / 96a / Longboard Wheel/ Set of 4
Woooow, also ich hab die Polkadots nun seit 2 tagen auf mein ..
5 of 5 Stars!
Currencies





Check out:SpotsPhotosVideosEventsLinks
Information:F.A.Q.Shipping & ReturnsPaymentPrivacy NoticeConditions of UseLegal NoteContact Us My statusWhat is Skype

Copyright © 2010 LONGBOARDSHOP.de : info@longboardshop.de
Powered by osCommerce